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Lexikonzuvo 2008/55zuvo 2008, 82 Heft 3 v. 12.6.2008

Rentenversicherung

Bei dieser Form der privaten Pensionsvorsorge wird von vornherein eine Rente vereinbart. Am Beginn der Ansparzeit kennt der Versicherungsnehmer (VN) bereits die garantierte Mindestrente, die durch Gewinnzuweisungen auch höher werden kann. Es ist idR möglich, die Kapitalauszahlung zu optieren. Wenn die versicherte Person vor dem vereinbarten Rentenbeginn stirbt, werden üblicherweise die bereits eingezahlten Beiträge an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen zurückbezahlt.

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