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Lehrlingsentschädigung für Zahntechniker

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6588/1/2018 Heft 6588 v. 1.3.2018

Die Höhe der Lehrlingsentschädigung und der Sonderzahlungen für Lehrlinge im Lehrberuf Zahntechniker wurde mit Wirksamkeit ab 1. 2. 2018 neu festgesetzt. Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr € 552,50, im 2. Lehrjahr € 693,10, im 3. Lehrjahr € 933,10 und im 4. Lehrjahr € 1.099,40 monatlich. (BGBl II 2018/27)

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