Schwerarbeit und Nachtschwerarbeit sind zwar begriffsähnlich, haben aber aus melde- und beitragsrechtlicher Sicht kaum Gemeinsamkeiten (so besteht zB nur für die Nachtschwerarbeit eine gesonderte Beitragspflicht). Die wichtigsten Unterschiede hat die OÖGKK in ihrem aktuellen elektronischen Newsletter zusammengefasst. ( Quelle: www.oegkk.at ; sozialversicherung aktuell Februar 2018)