( BewG § 24, § 2 Abs 2 ) Liegt eine dauernde Haushaltsgemeinschaft von Ehepartnern vor, die die jeweils in ihrem Alleineigentum stehenden landwirtschaftlichen Betriebe von einer Hofstelle aus bewirtschaften, sind diese Betriebe unabhängig von den Eigentumsverhältnissen auch dann als wirtschaftliche Einheit zu betrachten, wenn der Wille der Ehepartner auf eine getrennte Bewirtschaftung gerichtet ist.
VwGH 98/15/0114 v. 25.03.1999