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KVStG § 2 Z 4

Lohnsteuer und AbgabenARD 4766/50/96 Heft 4766 v. 9.8.1996

(KVStG § 2 Z 4) Die Berechtigung zur Nutzung eines Kapitalbetrages durch eine Gesellschaft stellt eine gesellschaftssteuerpflichtige Leistung des Gesellschafters dar, wobei keineswegs die Hingabe des Darlehens besteuert wird, sondern vielmehr die (fiktiven) Zinsen, die - im Fremdvergleich - hätten geleistet werden müssen. VwGH 95/16/0199 v. 29.01.1996.

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