( KV-Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe ) Der Kollektivvertrag für das Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe sieht eine Verminderung des Akkordsatzes um 26,5% bzw. 33,5% vor, wenn dem Leger eine Hilfskraft beigegeben wird. Über die Qualifikation dieser Hilfskraft sagt der Kollektivvertrag nichts aus. Ein Abzug vom Akkordlohn eines Legers ist daher auch dann berechtigt, wenn als „Hilfskraft“ im Sinne des Kollektivvertrages ein Lehrling fungiert.