( § 1151, § 1167, § 932 ABGB ) Ist ein Redakteur als freier Dienstnehmer zu qualifizieren, hat der Arbeitgeber bei ungenügender Erfüllung der von diesem übernommenen Aufgaben ein Preisminderungsrecht.
ASG Wien 22.09.1999, 28 Cga 24/99, Berufung erhoben