( § 1152 ABGB ) Wurde ein unbezahltes, 3-tägiges Volontariatsverhältnis, das als Dienstverhältnis auf Probe zu qualifizieren war, nach einem Tag aufgelöst, hat der Arbeitnehmer für diesen Tag Anspruch auf Entgelt.
ASG Wien 01.12.1999, 3 Cga 156/99b, rk.
Volontariat