(APSG § 12 Abs 1) Der sogenannte "Bereitstellungsschein" löst noch nicht den Kündigungsschutz des APSG aus.
OGH 8 Ob S 5/96 v. 18.01.1996
Aus § 105 Abs 3 lit h ArbVG ergibt sich eindeutig*, daß § 12 Abs 1 APSG, der den Kündigungsschutz erst von der Zustellung des Einberufungsbefehls an gewährt, nicht analog auch auf den Fall der Zustellung eines sogenannten "Bereitstellungsscheines" im Sinne des § 35 Abs 1 Wehrgesetz auszudehnen ist, mit dem einem Arbeitnehmer mitgeteilt wird, daß er für einen bestimmten Einberufungstermin vorgesehen ist und ihm der Einberufungsbefehl noch zeitgerecht zugestellt wird.