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AngG § 19 Abs 2

ArbeitsrechtARD 4760/28/96 Heft 4760 v. 19.7.1996

(AngG § 19 Abs 2) Wird ein Probedienstverhältnis gleich bei Erscheinen des Arbeitnehmers zum Arbeitsantritt aufgelöst, besteht kein Entgeltanspruch. ASG Wien 2 Cga 284/95p v. 22.11.1995, rk.

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