vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dauer des Karenzurlaubs und Wiedereinstellungsbeihilfe

ArbeitsrechtARD 4760/30/96 Heft 4760 v. 19.7.1996

(MSchG § 15 Abs 1, KUEG Art XXI) Da ein Karenzurlaub maximal bis zum Ablauf von zwei Jahren vom Tag der Geburt eines Kindes an gerechnet dauert, wobei die Arbeitsaufnahme spätestens am Tag des zweiten Geburtstages* des Kindes zu erfolgen hat, erfüllt der Dienstantritt an diesem Tag durch eine Karenzurlaubsgeldbezieherin auch die Voraussetzungen für eine Wiedereinstellungsbeihilfe.

VwGH 95/08/0240 v. 19.03.1996

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte