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Kundenschutzklausel – Konkurrenzklausel

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2022/216wbl 2022, 696 Heft 12 v. 13.12.2022

§ 36 AngG

Eine Kundenschutzklausel soll das Abwerben aus dem bestehenden Kundenkreis des ehemaligen Arbeitgebers verhindern. Sie beschränkt den Arbeitnehmer für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in seiner Erwerbstätigkeit und ist grundsätzlich als Konkurrenzklausel gem § 26 AnG zu behandeln. Das gilt auch für die Entgeltgrenzen zur Wirksamkeit von Konkurrenzklauseln.

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