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Änderung von Betriebspensionen

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2022/217wbl 2022, 697 Heft 12 v. 13.12.2022

§ 97 Abs 1 Z 18 a ArbVG

Die Regelung einer Betriebsvereinbarung, wonach Änderungen von Betriebspensionen zwischen Arbeitgeber und Zentralbetriebsrat einvernehmlich festgelegt werden, bewirkt eine unzulässige Erweiterung von Mitbestimmungsrechten. Der Änderungsvorbehalt ist dahin umzudeuten, dass allein der Arbeitgeber nach billigem Ermessen Betriebspensionen ändern darf.

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