(Ktn. MotorbootabgG § 6) Die Veränderung der maximalen Antriebsleistung (Kw) eines Motorbootes auf einem Kärntner See während des Abgabenjahres führt nicht zur Aliquotierung der Motorbootabgabe. VwGH 95/17/0008 v. 15.12.1995. (Beschwerde abgewiesen)
(Ktn. MotorbootabgG § 6) Die Veränderung der maximalen Antriebsleistung (Kw) eines Motorbootes auf einem Kärntner See während des Abgabenjahres führt nicht zur Aliquotierung der Motorbootabgabe. VwGH 95/17/0008 v. 15.12.1995. (Beschwerde abgewiesen)