(KStG § 8, BAO § 22) Eine schriftliche Pensionszusage an eine 50-jährige Gesellschafter-Geschäftsführerin, wonach dieser mit Vollendung des 55. Lebensjahres und Eintritt in den Ruhestand eine monatliche Altersrente in Höhe von 80% des letzten Aktivbezuges gewährt wird, ist hinsichtlich ihrer zeitlichen Komponente unangemessen und hält einem Fremdvergleich insbesondere deshalb nicht stand, weil die Ermöglichung des Pensionseintritts von Führungskräften mit Vollendung des 55. Lebensjahres in der Privatwirtschaft völlig unüblich ist. FLD f. Slbg 78-GA4BK/93 v. 29.09.1994. (ÖStZ 1996/265, Heft 9)