( ASVG § 130, § 131, GSVG § 78 Abs 1 Z 2 ) Ein Versicherter, der sich in einem ausländischen Land, mit dem kein SV-Abkommen besteht, einer Krankenbehandlung unterziehen muss, hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung des tatsächlichen Behandlungsaufwandes.
OGH 10 Ob S 2296/96m v. 05.11.1996