( ASVG § 49 Abs 3, § 4 Abs 4 ) Sofern der Sachaufwand eines Auftragnehmers getrennt ausgewiesen wird, sind die darin enthaltenen nachgewiesenen, zur Erfüllung eines Werkes erforderlichen Subhonorare nicht in den Entgeltbegriff einzubeziehen. BMAS 23.002/203-2/96 v. 23.10.1996. (ÖStZ 1997/75, Heft 4)