( FAG § 2 Abs 2, AlVG § 39 ) Die Kostenersatzpflicht der Gemeinden an den Bund hinsichtlich der an in der Gemeinde lebende alleinstehende Mütter ausbezahlten Sondernotstandshilfe, für deren Kinder eine Unterbringungsmöglichkeit fehlt, ist sachlich gerechtfertigt und nicht gleichheitswidrig.
VfGH B-2603/96 v. 23.01.1997