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Pensionsabfindung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Lohnsteuer und AbgabenARD 4839/23/97 Heft 4839 v. 21.5.1997

( EStG § 67 Abs 8, § 37 Abs 2 Z 2, § 32 Z 1 lit a ) Pensionsabfindungen an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer können nicht mit dem Belastungsprozentsatz besteuert werden. Eine Besteuerung mit dem Hälftesteuersatz war aber vor dem StruktAnpG 1996* möglich, wenn die Pensionsabfindung auf Wunsch des Betriebserwerbers erfolgt ist.

VwGH 95/15/0079 v. 20.02.1997

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