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Konkludente Verlängerung einer Krankengeldversicherung - Leistungsbegrenzungsklausel beginnt neu zu laufen

VERSICHERUNGSRECHTWRInfo 2006/266WRInfo 2006, 199 Heft 13 v. 12.9.2006

(§ 863 ABGB, § 6 Abs 1 lit f AVB) Nach § 6 Abs 1 lit f der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Krankengeldversicherung für selbstständig Erwerbstätige endet das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch Bezug von Leistungen für die Dauer von 364 Tagen innerhalb von drei Versicherungsjahren. Im Falle einer konludenten Vertragsverlängerung nach Eintritt des Bedingungstatbestands beginnt ab Beginn der neuen Bezugsfrist diese Leistungsbegrenzungsklausel neu zu laufen.

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