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Kommunalsteuerpflicht für Sozialplanzahlungen?

Steuerrecht JudikaturRdW 2009/269RdW 2009, 320 Heft 4 v. 17.4.2009

KommStG: § 5 Abs 1 lit a und lit b

Werden im Rahmen eines Sozialplans für die gekündigten Arbeitnehmer Beiträge zur "Selbstversicherung bzw Weiterversicherung" in der gesetzlichen Kranken- und Pensionsversicherung weitergezahlt, können diese laufenden Beiträge als (einer Betriebspension vergleichbare) Überbrückungshilfe iSd § 5 Abs 2 lit a KommStG aus der Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer ausgeschieden werden.

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