vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kollektivvertragliche Verpflichtung zur Schadensbehebung und DHG

ArbeitsrechtARD 5119/19/2000 Heft 5119 v. 3.5.2000

(§ 2, Art II Abs 2 DHG, KV-Hafner, Platten- und Fliesenleger Wien ) Im Kollektivvertrag für Hafner, Platten- und Fliesenleger für Wien wird eine unentgeltliche Behebungspflicht der Arbeitnehmer für schlecht hergestellte Arbeiten unabhängig vom Verschuldensgrad angeordnet. Dies ist eine zulässige Einschränkung der Rechte der Arbeitnehmer, die sich aus dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz ergeben. Die Schadenersatzpflicht hinsichtlich Materialverbrauch unterliegt aber vollinhaltlich den Bestimmungen des DHG, und zwar ab dem Zeitpunkt der mangelhaften Herstellung der Arbeiten und unabhängig davon, ob der Schaden bereits behoben wurde oder nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte