Kleinunternehmer ist ein Unternehmer, der im Inland seinen Wohnsitz (Sitz) hat und dessen Jahresumsatz € 22.000, (ab 2007 € 30.000,--) nicht übersteigt. Ein einmaliges Überschreiten bis max. 15 % innerhalb von 5 Kalenderjahren ist nicht schädlich. Der Unternehmer kann beim Finanzamt mit schriftlicher Erklärung auf die Befreiung verzichten und „normal“ versteuern. Dadurch steht dem Unternehmer auch der Vorsteuerabzug zu. Die Optionserklärung kann bis zur Rechtskraft des Jahresbescheides abgegeben werden und bindet den Unternehmer mindestens fünf Jahre. Widerruf nur vom Beginn eines Jahres an und bis spätestens Ende Jänner dieses Jahres (UStR 2000, Rz 1019 ff).
