Dem Steuersatz von 10 % unterliegen u.a. Milchmischgetränke, also Milch mit Zusatz von Früchten oder Kakao. In einer Zolltarifentscheidung des UFS - Berufungsentscheidung vom 26.6.2006 GZ ZRV/0135-Z1W/04 - wurde ein Kaffeegetränk mit Kakao danach beurteilt, ob ein Milchmischgetränk vorliegt oder nicht.
