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Kein begünstigter Steuersatz für ein Kaffeegetränk, Heft 19/2006

USt 2006, 1 Heft 19 v. 6.9.2006

Dem Steuersatz von 10 % unterliegen u.a. Milchmischgetränke, also Milch mit Zusatz von Früchten oder Kakao. In einer Zolltarifentscheidung des UFS - Berufungsentscheidung vom 26.6.2006 GZ ZRV/0135-Z1W/04 - wurde ein Kaffeegetränk mit Kakao danach beurteilt, ob ein Milchmischgetränk vorliegt oder nicht.

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