§ 34 Abs 3 EStG - Eine Diplomatin an der österreichischen Botschaft in Deutschland, deren Ehemann ebenfalls berufstätig ist, kann die Kosten für ein Kindermädchen zur Beaufsichtigung ihres Sohnes während ihrer Berufstätigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
VwGH 21.09.2005, 2002/13/0002