§ 34 Abs 3 EStG, Rz 904 LStR 2002 - Die von einer empfängnisunfähigen Frau für eine künstliche Befruchtung verausgabten Kosten erfüllen das für eine steuerliche Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung erforderliche Tatbestandsmerkmal der Zwangsläufigkeit nicht.
UFS Feldkirch 26.09.2005, RV/0125-F/04