KBGG: § 2 Abs 6
Eine Voraussetzung des Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld ist, dass der Elternteil "mit diesem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt" (§ 2 Abs 1 Z 2 KBGG), was nach § 2 Abs 6 KBGG "nur dann" der Fall ist, "wenn der Elternteil und das Kind auch an derselben Adresse hauptwohnsitzlich gemeldet sind".