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Kinderbetreuungsgeld: Frist für Änderung der gewählten Variante

RechtsprechungSozialversicherungsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6527/11/2016 Heft 6527 v. 9.12.2016

KBGG: § 26a, § 27 Abs 1

Beim Kinderbetreuungsgeld ist die Wahl der Leistungsart bei der erstmaligen Antragstellung zu treffen. Die 14-tägige Frist für die einmalige Änderungsmöglichkeit beginnt nach dem eindeutigen Wortlaut des § 26a KBGG ab der erstmaligen Antragstellung zu laufen und nicht ab Erhalt der Mitteilung nach § 27 Abs 1 KBGG über den voraussichtlichen Beginn, das Ende und die Höhe des Leistungsanspruchs.

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