( § 4 Abs 4, § 58 Abs 2, § 539 ASVG, § 1154 ABGB ) Bei einem „freien Dienstvertrag“ ist der Dienstgeber nicht berechtigt, Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung von dem dem freien Dienstnehmer ausgezahlten Honorar einzubehalten und damit auf ihn zu überwälzen.
OGH 26.01.2000, 9 Ob A 301/99a