( EStG 1988 § 20 Abs 1 Z 1 ) Auch wenn durch die Betreuung der Kinder einer Steuerpflichtigen durch ein Kindermädchen die Erwerbstätigkeit erst ermöglicht wird, sind die Kosten der Kinderbetreuung als der Privatsphäre zugehörige Aufwendungen nicht abzugsfähig.
VwGH 99/13/0018 v. 20.07.1999