( DBA-Japan ) Ist in jenem Veranlagungsjahr, in dem positive japanische Einkünfte in das in Österreich zu erfassende Einkommen einfließen, auf Grund von negativen Einkünften oder von anderen einkommensmindernden Positionen das Einkommen so niedrig, dass sich keine österreichische Steuer errechnet, unterliegen die japanischen Einkünfte keiner österreichischen Besteuerung und kann eine Anrechnung in Japan erhobenen Quellensteuer auch in den Folgejahren nicht Platz greifen.