( BAO § 23, InvestPrämG ) Für die Anschaffung von Franchise-Rechten können keine abgabenrechtlichen Begünstigungen (Investitionsprämie) in Anspruch genommen werden, wenn der Anschaffungspreis nicht objektiv gerechtfertigt werden kann.
VwGH 93/13/0311 v. 20.07.1999