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Kein Auftrag an persönlich haftende Gesellschafter zum Ersatz eines Kostenvorschusses

JudikaturZIK 2012/217ZIK 2012, 147 Heft 4 v. 30.8.2012

IO §§ 69, 71d, 72a, 72d

UGB §§ 105, 161

Anders als Organen kann das InsolvenzG persönlich haftenden Gesellschaftern einer insolventen Gesellschaft nicht auftragen, dem Insolvenzgläubiger, der durch Erlag eines Kostenvorschusses die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ermöglicht hat, diesen zu ersetzen.

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