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Kausalitätsprobleme bei der Arzthaftung

WirtschaftsrechtRdW 1996, 161 Heft 4 v. 15.4.1996

Mißlingt eine ärztliche Behandlung wegen eines Kunstfehlers des Arztes, so wird dieser oft auch andere Gründe als mögliche Ursache dafür dartun können. Nach der E des OGH vom 7. 11. 1995, 4 Ob 554/951), befreit ihn das jedoch nicht vollständig von seiner Haftung.

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