§ 871 ABGB
Der Kunde eines Fachbetriebes, der von diesem einen Gebrauchtwagen kaufen will, kann erwarten, daß das Fahrzeug vor dem Verkauf zumindest einmal durchgesehen wurde. Er kann insbesondere auch erwarten, darauf aufmerksam gemacht zu werden, daß eine mangelhaft durchgeführte Reparatur am Fahrzeug erkennbar ist, die auf einen schweren Vorschaden hinweist.