LSt-Protokoll 2000, BMF 31.10.2000, 07 0101/21-IV/7/00
Von den Erdbebenschäden in der Türkei sollen auch Häuser von in Österreich tätigen, unbeschränkt steuerpflichtigen Gastarbeitern betroffen gewesen sein. Einige Gastarbeiter machen die Kosten der Aufräumungsarbeiten und der Wiederherstellung der zerstörten Wirtschaftsgüter als außergewöhnliche Belastung geltend.