LSt-Protokoll 2000, BMF 31.10.2000, 07 0101/21-IV/7/00
Der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz in W sowie einen Nebenwohnsitz in A. Durch Überschwemmungen werden das Gebäude und die Einrichtung in A (Nebenwohnsitz) stark beschädigt. Der Antragsteller beantragt beim Finanzamt die Kosten für die Instandsetzung des Gebäudes sowie die Ersatzanschaffung von Einrichtungsgegenständen als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 Abs 6 EStG 1988.