Seit 1. 1. 2006 gibt es im österreichischen Kartellrecht eine so genannte „Kronzeugenregelung“: Wer als Mitglied eines Kartells das Kartell als Erster den Behörden meldet und ihnen bei der Aufklärung hilft, dem wird die drohende Geldbuße erlassen. Eine solche Regelung gibt es bereits seit 1978 in den USA1) seit 1996 in der EU2)und seit 2001 in Deutschland3). Die Kronzeugenregelung hat sich in den USA4) und in der EU zu einem recht erfolgreichen Mittel zur Bekämpfung von Kartellen entwickelt5).