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Kartellrecht: Handbuch zur Kronzeugenregelung

WirtschaftsrechtRA Dr. Johannes Peter GruberRdW 2006/250RdW 2006, 261 Heft 5 v. 15.5.2006

Seit 1. 1. 2006 gibt es im österreichischen Kartellrecht eine so genannte „Kronzeugenregelung“: Wer als Mitglied eines Kartells das Kartell als Erster den Behörden meldet und ihnen bei der Aufklärung hilft, dem wird die drohende Geldbuße erlassen. Eine solche Regelung gibt es bereits seit 1978 in den USA1)1) Hammond, Cornerstones of an Effective Leniency Program, http://www.usdoj.gov/atr/public/speeches/206611.htm . seit 1996 in der EU2)2)Mitteilung der Kommission über die Nichtfestsetzung oder die niedrigere Festsetzung von Geldbußen in Kartellsachen, ABl 1996 C 207, 4; jetzt: Mitteilung der Kommission über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen, ABl 2002 C 45, 3, kurz: Mitteilung 2002.und seit 2001 in Deutschland3)3)BekanntmachungNr 68/2000 über Richtlinien des Bundeskartellamtes für die Festsetzung von Geldbußen (Bonusregelung), http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/merkblaetter/Kartellrecht/kartellrecht.shtml , sowie - abgesehen von Österreich - in weiteren 17 Mitgliedstaaten: Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Polen, der Slowakei, Schweden, Tschechien, Ungarn, im Vereinigten Königreich und in Zypern, http://europa.eu.int/comm/competition/antitrust/legislation/authorities_with_leniency_programme.pdf .. Die Kronzeugenregelung hat sich in den USA4)4)„[…] greatest investigative tool ever designed to fight cartels“, Hammond, Cornerstones of an Effective Leniency Program, vgl FN 1. und in der EU zu einem recht erfolgreichen Mittel zur Bekämpfung von Kartellen entwickelt5)5)Vgl im Einzelnen J.P. Gruber, Geldbußen im europäischen Kartellrecht, MR-Int 2005, 11, und die bei J.P. Gruber, Die neue Kronzeugenregelung im Kartellrecht, RdW 2005, 535, aufgelisteten Entscheidungen..

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