Bei Bauwerkverträgen wird zwischen dem Unternehmer (AN) und dem Konsumenten (AG) idR eine Vorauszahlung vor Baubeginn vereinbart. Ebenfalls üblich ist die Vereinbarung einer abstrakten Bankgarantie zur Sicherstellung des Werklohns. Eine Vorausleistung bzw eine abstrakte Bankgarantie stellt für den AG ein erhebliches finanzielles Risiko im Hinblick auf die Insolvenzgefahr des AN dar, denn der AG wäre im Konkursfall des AN auf die Geltendmachung einer Konkursforderung beschränkt.