Trotz komfortabler Übergangsfristen wirft das UGB seine Schatten voraus und dies insbesondere in Bereichen, die mit dem Abgabenrecht zusammenhängen. Dabei ist Angelpunkt, dass durch die Freiheit der Firmenbucheintragung für alle Unternehmer und damit vor allem auch für Personengesellschaften, unabhängig von ihrer Ausrichtung und Größe, in § 5 Abs 1 EStG nicht mehr auf die Protokollierung als Kriterium für die Bilanzierungspflicht abgestellt werden kann. Der nunmehr versendete Entwurf des BMF eines UGB-Anpassungsgesetzes 2006 stellt - von der Sache her durchaus angebracht - nunmehr auf die Pflicht zur Rechnungslegung nach § 189 UGB ab1). Dies ist freilich mit einigen Abgrenzungsproblemen verbunden: