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Das Unternehmensgesetzbuch und Abgabenrecht

Wirtschaftsrechto. Univ.-Prof. Dr. Christian NowotnyRdW 2006/249RdW 2006, 259 Heft 5 v. 15.5.2006

Trotz komfortabler Übergangsfristen wirft das UGB seine Schatten voraus und dies insbesondere in Bereichen, die mit dem Abgabenrecht zusammenhängen. Dabei ist Angelpunkt, dass durch die Freiheit der Firmenbucheintragung für alle Unternehmer und damit vor allem auch für Personengesellschaften, unabhängig von ihrer Ausrichtung und Größe, in § 5 Abs 1 EStG nicht mehr auf die Protokollierung als Kriterium für die Bilanzierungspflicht abgestellt werden kann. Der nunmehr versendete Entwurf des BMF eines UGB-Anpassungsgesetzes 2006 stellt - von der Sache her durchaus angebracht - nunmehr auf die Pflicht zur Rechnungslegung nach § 189 UGB ab1)1)Vorgesehen ist folgende Textierung des § 5 Abs 1 EStG: „Für die Gewinnermittlung jener Steuerpflichtigen, die nach § 189 UGB der Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23) beziehen, sind die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung maßgeblich, außer zwingende steuerrechtliche Vorschriften treffen abweichende Regelungen. § 4 Abs 1 letzter Satz ist jedoch nicht anzuwenden. Beteiligt sich ein Gesellschafter als Mitunternehmer am Betrieb eines nach § 189 UGB rechnungspflichtigen Gewerbetreibenden, gilt auch diese Gesellschaft als rechnungslegungspflichtiger Gewerbetreibender“. Weiters ist vorgesehen, dass im Hinblick auf den mit der Umsetzung des UGB verbundenen verstärkten Wechsel zwischen den Gewinnermittlungsarten die Rechtsfolgen dieses Wechsels hinsichtlich der Behandlung von Grund und Boden neu geregelt werden.. Dies ist freilich mit einigen Abgrenzungsproblemen verbunden:

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