( ABGB § 140 ) Auch ein Vater, der für nicht in seinem Haushalt lebende Kinder unterhaltspflichtig ist, kann 6 Monate lang Karenzurlaub anstelle der Mutter seines haushaltszugehörigen Kindes nehmen, wenn die Einkommensrelation der Elternteile dafür spricht und keine Betreuungsperson bzw. Betreuungseinrichtung für das Kind vorhanden ist.
OGH 7 Ob 251/98g v. 11.11.1998