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Karenzurlaubsteilung unterhaltspflichtiger Väter

ArbeitsrechtARD 5036/8/99 Heft 5036 v. 22.6.1999

( ABGB § 140 ) Auch ein Vater, der für nicht in seinem Haushalt lebende Kinder unterhaltspflichtig ist, kann 6 Monate lang Karenzurlaub anstelle der Mutter seines haushaltszugehörigen Kindes nehmen, wenn die Einkommensrelation der Elternteile dafür spricht und keine Betreuungsperson bzw. Betreuungseinrichtung für das Kind vorhanden ist.

OGH 7 Ob 251/98g v. 11.11.1998

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