Aufhebung
§§ 1a Z 6, 5 Abs 3 nö KanalG
Bei zum Teil ausgebauten Dachgeschoßen ist nur der ausgebaute Teil für die Berechnungsfläche der Kanalbenützungsgebühr zu veranschlagen.
Aufhebung
§§ 1a Z 6, 5 Abs 3 nö KanalG
Bei zum Teil ausgebauten Dachgeschoßen ist nur der ausgebaute Teil für die Berechnungsfläche der Kanalbenützungsgebühr zu veranschlagen.