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Vorfrage; Bindungswirkung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2001/120bbl 2001, 186 Heft 5 v. 15.10.2001

Aufhebung

§ 32 krnt BauO 1992; § 54, Art II Abs 2 krnt BauO 1996; § 38 AVG

Die Baubehörde ist im baupolizeilichen Verfahren an einen von ihr bereits früher erlassenen Hauptfragenbescheid (hier: Feststellung des vermutlich rechtmäßigen Bestandes) auch dann gebunden, wenn dieser noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist.

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