( ArbVG § 102 ) Die Gewährung eines Jubiläumsgeldes unter dem Vorbehalt des dienstlichen Wohlverhaltens (zufriedenstellende Dienstleistung) ist zwar als dienstvertraglich zulässiger Eingriff in einzelvertragliche Ansprüche zu werten, bedarf jedoch als Disziplinarmaßnahme der Mitwirkung des Betriebsrates.
OLG Wien 10 Ra 357/97m v. 23.02.1998, Revision unzulässig