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Ausdrücklicher Widerspruch des Betriebsrats bei Entlassung

ArbeitsrechtARD 4950/15/98 Heft 4950 v. 24.7.1998

( ArbVG § 105 Abs 4, § 106 ) In der Erklärung des Betriebsrats, dass der Entlassung des Arbeitnehmers die Zustimmung des Betriebsrats verweigert wird, ist kein ausdrücklicher Widerspruch im Sinne des § 105 Abs 4 ArbVG zu sehen.

OGH 9 Ob A 33/98p v. 25.02.1998

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