Gesetzliche Arbeitszeitregulierung bewegt sich zwangsläufig im Spannungsfeld verschiedener Zielvorstellungen diverser Akteur:innen. Zudem wird das nationale Recht maßgeblich durch unionsrechtliche Vorgaben beeinflusst. Der Beitrag setzt sich vor diesem Hintergrund näher mit den Regelungszielen des Arbeitszeitrechts und deren Realisierung durch unterschiedliche Arbeitszeitmodelle auseinander. Dazu werden in einem ersten Schritt die Regelungsziele des österr Arbeitszeitrechts herausgearbeitet und der Entwicklung auf unionsrechtlicher Ebene gegenübergestellt. Sodann wird überprüft, inwieweit den ausgemachten Zielsetzungen durch in der Praxis übliche Arbeitszeitmodelle tatsächlich Rechnung getragen wird.

