Der folgende Beitrag befasst sich mit den Mitwirkungsrechten der Belegschaft im Zusammenhang mit Verwarnungen. Dabei werden Beteiligungsrechte der Belegschaft bei Verwarnungen, (allenfalls) vorbeugenden Maßnahmen sowie bei kollektiven Kontrollmaßnahmen untersucht. Zudem werden die betriebsverfassungsrechtlichen Mitwirkungsmöglichkeiten im Rahmen der Führung von Personalakten als möglichem Dokumentationsort für Verwarnungen und die Belegschaftsbeteiligung im Rahmen der allgemeinen Mitwirkungsrechte bei innerbetrieblichen Untersuchungen beleuchtet. Überdies wird der Frage nachgegangen, ob Verwarnungen als Disziplinarmaßnahmen iSd ArbVG zu qualifizieren sind und damit lediglich unter den diesbezüglichen Voraussetzungen erfolgen dürfen.

