Seit langem wird diskutiert, ob es Rechtsmissbrauch darstellt, wenn Personen gezielt in Staaten mit einem hohen sozialen Schutzniveau einreisen, um dort Ansprüche auf Sozialleistungen geltend zu machen. Jüngst ergangene höchstgerichtliche Urteile in Österreich und Deutschland befeuern diese Diskussion erneut. Der vorliegende Beitrag nimmt diese Fälle zum Anlass, um die dogmatischen Grundlagen des Rechtsmissbrauchs im Unionsrecht sowie dem österr Sozialrecht im Allgemeinen zu analysieren und um die Besonderheiten zu ergründen, die iZm der Arbeitnehmerfreizügigkeit und daraus abgeleiteten Aufenthaltsrechten beachtet werden müssen. Auf Basis dieser Ergebnisse wird erarbeitet, wann eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung des Anspruchs auf Ausgleichszulage vorliegen könnte.

