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VwGH 04.05.1999, 97/08/0061

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marhold-WeinmeierASoK 2000, 40 Heft 1 v. 1.1.2000

§ 42 B-KUVG; § 90 B-KUVG

Der VwGH nimmt zu den Bestimmungskriterien eines Dienstunfalls und zur Berücksichtigung von Anlageschäden Stellung. Weiters beschreibt er die Vorgangsweise im Fall eines wesentlichen Irrtums des Sozialversicherungsträgers.

VwGH 04.05.1999, 97/08/0061

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