Nach wie vor ist die Methodenlehre ein Stiefkind in der juristischen Ausbildung. In JAP 2021/2022, 4 ff stand die Rangordnung der Interpretationsmethoden im Fokus. Im folgenden Beitrag geht es um die weitere zentrale Frage der Grenzen analoger (sinngemäßer) Anwendung.
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